f Die Lehren aus dem Barbarenschatz-Urteil (Kommentar) ~ Heimatforschung im Landkreis Celle

Donnerstag, 26. Februar 2015

Die Lehren aus dem Barbarenschatz-Urteil (Kommentar)


Mit Spannung hatten viele Hobbyforscher und Sondengänger den Prozess um den spektakulären Hortfund von Rülzheim, besser bekannt unter dem Namen "Barbarenschatz"  erwartet. Ein hobbymäßiger Sondengänger hatte den Fund im Frühjahr des Jahres 2014 bei seiner Suche entdeckt und eigenständig geborgen. Archäologen und Denkmalbehörden zeigten sich entsetzt, denn durch die unsachgemäße Bergung des Fundes war eine Rekonstruktion der Fundzusammenhänge nicht mehr möglich. So kam die Sache vor Gericht, denn abgesehen von der eigenmächtigen Bergung wurde dem Finder zusätzlich die Unterschlagung des Fundes vorgeworfen. 

In den folgenden Wochen und Monaten sorgte der Barbarenschatz immer wieder für hitzige Diskussionen in Foren und sozialen Netzwerken. Grund für die gesteigerte Aufmerksamkeit in der Sucher-Szene war meist schlicht und einfach die Frage wie die Sache wohl ausgehen  würde. Ein entsprechendes Urteil könnte Auswirkung auf andere Sondengänger besitzen, obwohl die Umstände des Sachverhalts denkbar schlecht auf andere Sondengänger übertragbar sind. 

Doch die Befürchtungen sind nicht unbegründet. Kaum ein anderer Fall eines privaten Schatzfundes erhielt in der Vergangenheit ein derart starkes mediales Echo. Die Konsequenzen sind offensichtlich: liest die breite Öffentlichkeit etwas über "Raubgräber" und laufen im Fernsehen Beiträge zu diesem Thema, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass solche nicht mehr unbehelligt suchen können. Informierte Spaziergänger werden sich wohl häufiger dazu aufgerufen fühlen einen gesichteten Sondengänger anzusprechen, oder sogar direkt die Polizei zu verständigen. 

Das nun vom Amtsgericht Frankenthal ergangene Urteil birgt, ob man es für zu hart oder zu milde empfindet, nicht nur für den Verurteilten Konsequenzen, sondern auch für viele andere Sondengänger, die ihrem Hobby bislang unbehelligt nachgehen konnten. Oftmals war dies nur aufgrund der Unwissenheit der Öffentlichkeit möglich - damit dürfte nun Schluss sein. 

Diese Entwicklung trifft viele Sondengänger direkt bei ihrer Ehre, zumal der Zwist zwischen Hobbyforschern und Archäologen schon seit Langem brodelt. Die Sucher haben es dabei nicht leicht - ein föderales Denkmalrecht sorgt bislang dafür, dass im Norden völlig andere Regelungen gelten, als im Süden der Bundesrepublik. Sondengänger sehen sich als "kriminalisiert" an und es wurde bereits eine "Sondengänger-Union" ins Leben gerufen, die sich gegen eine Bevormundung von behördlicher Seite zur Wehr setzen will. 

Ist also eine der Lehren aus dem Barbarenschatz-Urteil, dass es nun erst recht an der Zeit ist tiefe Gräben zwischen Sondengängern, Archäologen und Denkmalbehörden zu ziehen? Muss jetzt endlich ein Denkmalrecht nach englischem Vorbild eingeführt werden, welches eine Suche für jedermann ermöglicht? Das kann im Grunde niemand ernsthaft wollen, denn Archäologie eignet nicht nicht für derartige Experimente. 

Dass eine gute Zusammenarbeit dennoch möglich ist, zeigen zahlreiche Beispiele. So bietet das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege besondere Kurse für Sondengänger an. Dabei lernen die Teilnehmer elementare Vorschriften zu beachten, aber auch praxisorientiert zu arbeiten. Für diejenigen, die sich also ernsthaft als Sondengänger betätigen möchten, gibt es bereits gute Optionen. Diese sind allerdings noch weiter ausbaubar und weisen an manchen Stellen bislang Defizite auf. 

So herrschen oft, trotz Kooperationsmöglichkeit seitens des jeweiligen Bundeslandes, teilweise gravierende Unterschiede auf Kommunalebene. So kommen manche Sondengänger in den Genuss Vorteile zu nutzen, die bereits im benachbarten Landkreis nicht gegeben sind. 

Letztlich können alle Beteiligten nur von einer Zusammenarbeit profitieren. In diversen anderen Bereichen ist es ebenfalls nötig gewisse Prüfungen und Seminare zu durchlaufen. Niemand käme beispielsweise auf den Gedanken einen Führer- oder Waffenschein in Frage zu stellen. Zertifizierungskurse für ehrenamtliche Sondengänger sind somit der einzige sinnvolle Weg, dieser Thematik zu begegnen. 


Hendrik



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