f September 2015 ~ Heimatforschung im Landkreis Celle

Mittwoch, 30. September 2015

Der ehemalige herrschaftliche Sitz in Schwachhausen


In Schwachhausen bei Wienhausen stand einst der ansehnliche herrschaftliche Sitz der Familie von Winterstedt. Heute ist davon vor Ort nichts mehr vorhanden. Trotzdem regt die spannende Geschichte dieses Ortes die Fantasie an. Nicht zuletzt die Familienhistorie gibt bis heute Rätsel auf...


Fast filmreif könnte sie sein - wäre sie nicht derart in Vergessenheit geraten - die Geschichte der Familie Schenk von Winterstedt in Schwachhausen. Heute erinnern lediglich die einstigen Nebengebäude der Meierei an das alte Gut zu Schwachhausen. Auf den Feldern findet sich noch eine Vielzahl von roten gebrannten Ziegelsteinen, die einst in den Gebäuden des herrschaftlichen Sitzes verbaut waren. 

Schon von Alters her ist Schwachhausen in Karten verzeichnet. Da der Ort bis heute recht überschaubar geblieben ist liegt die Erklärung dafür nahe - es gab in Schwachhausen einst einen adeligen Sitz, der für die entsprechende Relevanz in den historischen Karten sorgte. Schon im Jahr 1330 ist "dat gut to Swechhusen" als ein Lehen des Ritters Balduin von Dahlem verzeichnet. Um 1360 fiel es an Christian von Langlingen. 

Nach dem Schatzregister der Großvogtei Celle von 1438 wurde das Anwesen als Sattelhof von Sander Meyger verwaltet, wobei zwei weitere Höfe in Schwachhausen dem Gut pflichtig waren. Das Schwachhäuser Gut war noch bis ins 17. Jahrhundert Langlingen zugehörig. Mit den Brüdern Ernst von Langlingen (1608) und Eitel von Langlingen (1613) erlosch das Langlinger Adelsgeschlecht jedoch. 

Um diese Zeit entstand eine der ersten kartografischen Nachweise des Ortes Schwachhausen. Im Atlas des Fürstentums Lüneburg verzeichnete Johann Mellinger Schwachhausen als adeligen Sitz. 


Bild: Schwachhausen um 1600. 
Quelle: Mellinger Atlas (Kartenmappe um 1600). 


Nachdem die von Langlingen ausgestorben waren, fiel der Schwachhäuser Besitz an eine Seitenlinie der Familie aus Wiesbaden. Um 1615 erhielt der Celler Hofmarschall Wilhelm von Hodenberg den Besitz und baute an Ort und Stelle den adeligen Sitz aus. 


Nicht ganz eindeutig ist die Beziehung der Dörfer Nordburg und Schwachhausen. In Nordburg stand einst eine Burg bzw. ein ausgebauter Wehrturm. Diese Burg befand sich um im 14./15. Jahrhundert bereits im Besitz der Familie von Hodenberg. Möglicherweise fiel der Schwachhäuser Besitz in diesem Zusammenhang an die von Hodenberg. 

Es liegen Annahmen vor, dass die von Hodenbergs die Nordburg möglicherweise abreißen ließen und sie in Schwachhausen wieder aufbauten, bzw. ihren Sitz in Schwachhausen mit Material aus Nordburg errichteten. In Schwachhausen gab es seit jeher eine alte Allerüberquerung - ob die Wehranlage aus Nordburg hier wieder neu errichtet wurde ist allerdings bislang noch nicht geklärt. Einiges spricht dafür, dass die Familie von Hodenberg zwischen 1450 und 1600 nach Schwachhausen übergesiedelt ist. In dieser Zeit wurde wahrscheinlich auch die Nordburg abgetragen. Die Äcker in Schwachhausen waren um einiges fruchtbarer und der Ort lag an einer wichtigen Handelsverbindung nach Norden. Die Zusammenhänge der einstigen Entwicklungen sind jedoch bislang weitgehend ungeklärt. Zumal der Dreißigjährige Krieg tobte war dies eine sehr wechselvolle Zeit. 


Bild: Verbindung Offensen / Schwachhausen. Quelle: Origines germaniae. 

Wilhelm von Hodenberg starb im Jahr 1625. Die Schwachhäuser Besitzungen gingen auf seine Tochter Elisabeth Ilse von Hodenberg über. Diese heiratete am 7. September 1634 Johann Friedrich Schenk zu Winterstedt. Ilse von Hodenberg verstarb am 21. April 1638. 


Bild: Schwachhausen um 1610. 
Quelle: Ducatus Luneburgensis 1610.  

Die Familie Schenk zu Winterstedt war ein altes, schwäbisches Adelsgeschlecht aus dem Stammschlosse Winterstetten im Württembergischen Oberamte Waldsee (zwischen Biberach und Ravensburg). Von diesem Stammschloss sind kaum noch Spuren zu finden. Das Geschlecht der von Winterstedt kam 1482 in das Braunschweig-Lüneburgischen Kurfürstentum und führte auch hier den freiherrlichen Titel (Freiherr von Winterstedten).  Anfang des 15. Jahrhunderts führte zuerst Eberhard Schenk von Winterstädten der freiherrlichen Adelstitel (Freiherr). Während in Schwaben der Familienstamm ausstarb, wurde er im Braunschweig-Lüneburgischen Kurfürstentum (anderer Familienzweig) fortgeführt. Genannt sei Johann Melchior Schenk von Winterstedt (* 1572, + 1640). Er war bis 1640 markgräflicher badenscher Geheimer Rat, Obervoigt zu Durlach und Amtmann zu Mühlberg und Lindhorst. Johann Melchior wird offiziell als "Herr auf Schwachhausen" genannt. 

Johann Melchior Schenk von Winterstedt war fortan ebenfalls Gutsherr über die Nordburger Bauern - was wiederum für eine enge Verbindung der Schwachhäuser und Nordburger Besitzungen spricht. Am 16. Juli 1662 starb Johann Melchior von Winterstedt auf dem Gut in Schwachhausen - er war bis zu seinem Tod Statthalter der Stadt Celle gewesen. 

Nach dem Dreißigjährigen Krieg begann die Blütezeit des Schwachhäuser Guts. Ein zeitgenössischer Kupferstich des bekannten Kupferstechers Merian aus dem Jahr 1654 zeigt die mehrflügelige Schlossanlage an der Aller. Der Stich entstand aus nördlicher Richtung vom Lohrberg aus mit Blick nach Süden. Das Anwesen ist umgeben von einem Wassergraben. Im Hintergrund zeigt sich, dass die Gegend noch stark bewaldet gewesen sein muss. 
Bild:  Zeitgenössischer Kupferstich. 
Quelle: Casper Merian aus Merian, 1654. 

Der Urenkel des ersten Schenk von Winterstedt in Schwachhausen war der dänische General Christian Christoph Schenk von Winterstedt (1712-1783). Er bewohnte in der Stadt ein Barockhaus in der Bahnhofsstraße 13. Während seiner Militärzeit sollen die Güter in Schwachhausen, Linderst und Holm allerdings stark verwahrlost gewesen sein. Auch das Offensener Gut fiel in dieser Zeit an die Familie von Winterstedt. 

Bild: Schwachhausen um 1706. 
Quelle: Ducatus Luneburgensis 1706.   

Es hält sich bis heute die Legende von den sogenannten "Dänischen Dörfern". Danach sollen die Ortschaften Offensen, Schwachhausen und Nordburg während des Siebenjährigen Krieges durch die französische Besatzung verschont worden sein, da der Schenk von Winterstedt im dänischen Militärdienst stand. Ob dies zutrifft lässt sich aus heutiger Sicht nur schwer nachvollziehen. Belegt ist jedoch, dass die französischen Truppen  im Dezember des Jahres 1757 Aufstellung bei Offensen und Schwachhausen nahmen. Vermutlich gingen sie hier auch über die Aller, um die preußischen Truppen bei Altenhagen einzukesseln. 

Nach Christian Christoph von Winterstedt erbte sein Sohn Carl Ludwig Christian die Schwachhäuser Besitzungen. Mit dessen Tod ging das Anwesen auf Carl Ludwig Friedrich über. In dieser Zeit wurde der Schwachhäuser Gutskrug erbaut (1785). Das Gebäude wurde   im Jahr 2011 aufgrund seiner Baufälligkeit abgerissen. 

Bild: Balkeninschrift am alten Dorfkrug "zum Forsthof" in Schwachhausen. 

Das Anwesen in Schwachhausen muss zu dieser Zeit sehr prächtig ausgestaltet gewesen sein. Die Kurhannoversche Landesaufnahme aus dem Jahr 1780 zeigt unter anderem die Gebäude des Guts und ausgedehnte Gartenanlagen. Diese wurden unter anderem von einem renommierten Gartenmeister aus Celle betreut. 

Bild: Schwachhausen um 1780. Quelle: Kurhannoversche Landesaufnahme 1780 / Overlay Google Earth. 

Christian Ludwig Friedrich war mit Henriette Christine von Gustedt verheiratet. Aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor - einige verstarben allerdings recht früh. Luise Wilhelmine Philippine schenk von Winterstedt heiratete einen Hauptmann von der Wense. Der einzige Sohn der von Winterstedts fiel am 18.06.1815 in der Schlacht von Waterloo. Damit war der letzte Erbe der Familie von Winterstedt gestorben. 

Obwohl die Geschichte an dieser Stelle beendet sein könnte, beschäftigte sie in der Vergangenheit weiterhin die örtlichen Heimatforscher. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Christian Ludwig Friedrich Schenk von Winterstedt im Jahr 1816, also im Alter von 55 einen männlichen Nachfahren gezeugt haben soll. Bei der Mutter soll es sich um Justine Christine Dorothea Kellner handeln - eine damals 25 jährige Pastorentochter aus Bröckel. 

Demnach wäre der letzte Schenk von Winterstedt ein Jahr nach dem Tod seines Erben nochmals Vater geworden. Die Hinweise darauf sind vielfältig - auch in den Ortsfamilienbüchern wird die Verbindung als plausibel unterstellt. 

Bild: Familienbeziehungen Prieß / Winterstedt. Archiv H. Altmann.  

Als Sohn aus der Beziehung zwischen dem letzten Schenk von Winterstedt und der Pastorentochter Kellner soll der Sohn Heinrich Prieß hervorgegangen sein. Zwar wurde laut dem Isernhagener Kirchenbuch ein Conrad Heinrich Prieß als Vater angegeben - das Kind war allerdings unehelich. Der letzte Schenk von Winterstedt sorgte sich auffällig fürsorglich um den kleinen Heinrich, denn er setzte ihn als Alleinerben eines, vom Gut in Schwachhausen ausgesonderten Vollhofes, ein. 

Doch auch diese Verbindung konnte die Familienline der von Wintersteins in Schwachhausen nicht fortsetzen. Am 5. März 1838 starb Christian Ludwig Friedrich Schenk von Winterstedt als letzter seines Hauses in Schwachhausen. Er wurde in Wienhausen beigesetzt. 

Bereits einige Monate später, an einem Sonntag, den 15. Juli 1838 fand eine Versteigerung des Inventars des ehemaligen Guts in Schwachhausen statt. 

Bild: Versteigerung in Schwachhausen. Cellesche Anzeigen vom 07.07.1838.  

Da das Schwachhäuser Anwesen nicht vererbt worden war und sich keine Nachfahren der Familie mehr auffinden ließen, fiel es als Lehn dem König zu. Seitens der Krone wurden die Ländereien und Gebäude zunächst verpachtet. 17 Einwohner aus Schwachhausen teilten sich über die nächsten sieben Jahre, also bis etwa 1845 den einstigen Gutsbesitz zu Schwachhausen. 

Dann schenke der König einem Hauptmann von Meding das Schwachhäuser Gut. Dieser verkaufte es wiederum an den Ökonom Hoppe aus Wienhausen. Er ließ Teile der Gebäude in Schwachhausen abbauen und auf seinem Grundstück in Wienhausen neu aufbauen. Noch heute steht in Wienhausen unweit des Klosters ein Teil des alten Guts aus Schwachhausen. 

Die Verkoppelungskarte aus dem Jahr 1860 zeigt das Anwesen bei Schwachhausen bereits nachdem ein Teil der Gebäude abgebaut worden war. 
Bild: Schwachhausen um 1860. Quelle: Verkoppelungskarte 1860.  

Scheinbar hatte auch der Ökonom Hoppe keine weitere Verwendung für die in Schwachhausen verbliebenen Reste des Guts. Er verkaufte sie daher an Johann Robert Paulsen. Dieser verkaufte es wiederum am 25. Februar 1876 an Sigismund Katzenstein. Bereits am 29. Juni 1855 war festgehalten worden, dass die Landtagsfähigkeit des Schwachhäuser Guts erloschen war. Damit durfte der Gutsbesitz geteilt werden. 

Katzenstein parzellierte den einstigen Gutsbesitz und verkaufte ihn für insgesamt rund 120.000 Mark. 

Bild: Beschluss vom 29.juni 1855. Quelle: Archiv Altmann.  

Die Nebengebäude wurden daraufhin weitgehend abgerissen. Aus der Verkoppelungskarte von 1860 geht hervor, dass einige Gebäude noch mit Stroh gedeckt waren. Aufgrund der einfachen Bausubstanz blieb von diesen Gebäuden nichts erhalten. 

Spätere Karten aus dem 20. Jahrhundert zeigen das einstige Gut bereits als einsam gelegenen Hof bei Schwachhausen. Von den ursprünglichen Gebäuden blieben lediglich Teile der früheren Meierei erhalten. 

Bild: Schwachhausen um 1900. Quelle: Preußische Landesaufnahme.  

Heute erinnert kaum noch etwas an die Blütezeit des alten Schwachhäuser Guts. Die Flächen ringsherum werden bereits seit Jahrzehnten unter den Pflug genommen. Immer wieder kommen dabei kleinere oder größere Bruchstücke des einstigen Anwesens bzw. seiner Nebengebäude zum Vorschein. 

Von den ehemaligen Gartenanlagen ist nichts mehr zu sehen. Die Gräben, welche auf dem Merianstich von 1654 erkennbar sind, wurden bereits vor langer zeit verschüttet und auch die Zufahrt von einst gibt es heute nicht mehr. 

Bild: Schwachhäuser Gut heute. Quelle: H. Altmann.   

Bild: Schwachhäuser Gut heute. Quelle: H. Altmann.   

Mittlerweile existieren nur noch wenige Spuren vom einstigen herrschaftlichen Sitz in Schwachhausen. Als Verlängerung der Zufahrt zum einstigen Gut kann der heutige Lindenweg angesehen werden. Dicke Eichen deuten noch immer den Weg an, der früher direkt auf das Gut zuführte. 
Bild: Lindenweg heute. Quelle: H. Altmann. 

Die in Wienhausen durch den Ökonom Hoppe wieder aufgebauten Teile des Schwachhäuser Guts sind die letzten Reste des einstigen Anwesens. Leider werden sie bisweilen durch Veranstalter der jährlichen "Gourmet & Garden" Events als vermeintliches Wienhäuser Gut beworben. 

Für nachfolgende Generationen scheint es daher unerlässlich die Geschichte des Schwachhäuser Guts festzuhalten. Einst befand sich hier ein wichtiger adeliger Sitz, der auf eine ausgeprägte Historie zurückblicken kann. Heute mögen die Zusammenhänge nicht mehr präsent sein - sie sind jedoch für die geschichtliche Entwicklung in der Region keinesfalls zu vernachlässigen. 



Dienstag, 22. September 2015

Arten des bäuerlichen Besitzes



Traditionell wird seit jeher zwischen verschiedenen Formen des bäuerlichen Besitzes unterschieden. Damit einhergehend sind Unterschiede in der Nutzung des jeweiligen Besitzes verbunden. Um die dörfliche Entwicklung zu verstehen ist es allerdings unerlässlich die verschiedenen Arten zu kennen. 

Im Mittelpunkt des bäuerlichen Wirtschaftslebens stand seit jeher der Hof. Um den Hof erstreckte sich das Dorf und die angrenzende Feldflur mit Äckern, Wiesen, Weiden, Ängern, Wäldern und Gewässern. Diese Begriffe gilt es im traditionellen Verständnis zu erläutern und die entsprechenden Nutzungsrechte aufzuzeigen.  Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Thema eng mit der Entstehungsgeschichte der Dörfer verhandelt ist. Die Ausprägungen des Grundbesitzes folgten stets den rechtlichen Rahmenbedingungen, die letztlich der politischen Ordnung entsprungen. 

Die Heimatgeschichte erfordert daher eine umfassende Betrachtung der gesellschaftlichen und politischen Ordnung einstiger Epochen. Zunächst soll mit "dem Hof" als wichtiges Element der Betrachtung begonnen werden.


Haus und Hof

Als Hof wird im traditionellen Gebrauch sowohl das bloße Wirtschaftsgebäude als auch die zugehörige Feldmark eines Bauern verstanden. Dabei geht das Vorhandensein des bäuerlichen Besitzes bis in die Zeit der sogenannten Hufverfassung zurück. Der Besitz des Bauern ist "die Hufe", die begrifflich vom althochdeutschen Wort "nötig haben" stammt. Die Hufe wird grundsätzlich vererbt und beinhaltet die Gebäude, die Flur und einen Anteil an der Allmende des Dorfes. Es gibt unterschiedliche Auffassungen wie alt die Hufverfassung ist - zur fränkischen Zeit war es üblich, dass die herrschenden festlegten wer über welche Mengen Land verfügen konnte. Eine Hufe umfasst ein bestimmtes Flächenmaß, wobei es regionale Unterschiede zur Größe gibt. 

Bild: ein traditioneller niedersächsischer Wirtschaftshof in der Heide. 
Quelle: Heideführer durch die Südheide. 


Grundlegend können verschiedene Gruppen über den Hof verfügen. Die sind unter anderem der Besitzer, ein Bürger, Adelige, die Kirche, ein Amt oder eine Gemeinde. Damit ist bereits ein wichtiger Punkt festgehalten: derjenige, welcher in den Hofgebäuden lebt und die Äcker bestellt, muss nicht zwangsläufig der Eigentümer des Hofes sein. Im Falle er Meier und Köthner ist dies jedoch meistens der Fall. 

Ursprünglich galten die Wirtschaftsgebäude und das Wohnhaus eines Hofes als bewegliche Wirtschaftsgüter. Einst wurde "alles was die Flamme verzehret" als beweglich betrachtet. Im Falle des traditionellen Niedersachsenhauses ist dieses Verständnis leicht nachvollziehbar. So kam es beim Haus nicht auf die Wände oder das Dach an. Diese Bestandteile könnten bei Bedarf leicht ausgebessert werden, da das Dach früher aus Stroh und die Wände aus Lehm bestanden. Was wirklich bei einem Gebäude zählte war das Holz, das als Fachwerk verbaut worden war. Dieses Holzgerüst war im Grunde beweglich und es kam nicht selten vor, dass Gebäud abgebaut und anderenorts wieder neu errichtet wurden. 

Bild: Gerüst eines niedersächsischen Zweiständer-Hauses. 
Quelle: Hausgefüge im Flotwedel. 


Es gab einst verschiedene Grundtypen von Wohn- und Hofgebäuden Wie etwa das bereits erwähnte Niedrsachsenhaus. Ohne auf die einzelnen Typen jetzt im Detail einzugehen lässt sich festhalten, dass es sowohl auf den sozialen Stand als auch auf die Bedürfnisse des Bauern ankam welche Haustype errichtet wurde. 


Bild: Aufbau eines Hofgebäudes (Alpes, Oppershausen).  
Quelle: Hausgefüge im Flotwedel. 



In Bezug auf die rechtliche Ausstattung des Hofes ist zwischen Meier-, Köthner- und Sattelhöfen zu differenzieren. Mit dem Begriff des Hofes geht der Umstand einher, dass der Inhaber einen Anteil an der Gemeindeberechtigung besitzt - also an der Allende. Nichtberechtige besaßen lediglich eine sogenannte "Stelle". 

Meist schloss der Hof das gesamte Land, welches der Hufe zugehörig war, ein. Es wurde also im Sprachgebrauch nicht weiter zwischen Hof (= Wirtschaftsgebäude) und Hof (= Wirtschaftsgebäude + Land) unterschieden. Direkt am Hof befanden sich früher regelmäßig noch Gartenstücke, die ebenfalls dem Hof zugehörig waren, jedoch nicht zur Feldmark zählten. So wurde einst zwischen Obst-, Gras- und Kohlgarten unterschieden. An manchen Höfen findet sich diese Bezeichnung noch heute. Sie ist mit der Bezeichnung des Obst-, Gras- oder Kohlhofes identisch. 

Gärten gab es ebenfalls in unmittelbarer Dorfnähe. Diese Gärten entstanden jedoch regelmäßig erst später, denn früher war das Ackerland Abgabe- und zehntpflichtig. Es wäre somit rechtswidrig gewesen Ackerland in Gartenland umzuwandeln, denn damit wäre es aus der Steuerpflicht herausgefallen. 


Die Feldmark

Um das einstige Dorf herum erstreckte sich die ausgedehnte Feldmark. Das hat sich bis heute im Wesentlichen auch nicht verändert - allerdings sah die Feldmark völlig anders aus als sie es heute tut. Heute sagt sie nichts mehr über die sozialen Merkmale der Gemeinschaft und der zugehörigen Besitzer aus. Dagegen war die unverkoppelte Feldmark früher noch Ausdruck des dörflichen und genossenschaftlichen Arbeitsverbandes. 

Die Grundstücks- und Flurgrenzen von einst waren wichtige Bestandsmerkmale des Dorfes.  Im 19. Jahrhundert fand der Prozess der Verkoppelung statt. Die Maßnahmen erstreckten sich über mehrere Jahre und sorgten in verschiedenen Schritten für eine grundlegende Flurbereinigung in der Umgebung. 

In früherer Zeit existierten die heutigen großen Felder nicht. Stattdessen waren die Äcker in sogenannten Gewannen geordnet. Die Höfe besaßen jeweils Anteile an den Gewannen in Form schmaler Streifen, die wie Handtücher im jeweiligen Gewann aneinander lagen. Hinsichtlich des Fruchtanbaus gliederte sich die Feldmark in folgende Unterkategorien: 

1. Das Ackerland
2. Die Brache
3. Die Wiesen
4. Die Änger
5. Die Viehweiden
6. Den Wald
7. Die Gewässer


Die Unterschiede zwischen der Ausgestaltung der Felder vor der Verkoppelung und danach sind gravierend, wie Karten aus der entsprechenden Zeit deutlich belegen. So zeigt beispielsweise die Kurhannoversche Landesaufnahme aus dem Jahr 1780 den Lehmkamp bei Bockelskamp als rundliches Gewann, welches vermutlich durch einzelne Hecken begrenzt war. Ringsum findet sich die Gemeinheit - die sogenannte Aalende, welche von jedem Gemeindemitglied genutzt werden konnte. Oft wuchs hier nur stoppeliges Gras und Heidekraut. 


Bild: Der Lehmkamp bei Bockelskamp um 1780.  
Quelle: Kurhannoversche Landesaufnahme 1780. 

Die Verkoppelungskarte zeigt den Lehmkamp um 1860 bereits als geordnetes Ackerland in rechteckiger Form. Wege und Bewässerungsgräben sind ebenfalls auf der Karte erkennbar. Durch die Zusammenlegung (Flurbereinigung) gingen die traditionellen Bewirtschaftungsverhältnisse verloren. Damit einhergehend kam es zu einer Umstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. 


Bild: Der Lehmkamp bei Bockelskamp um 1860.  
Quelle: Verkopplungskarte Bockelskamp um 1860. 


Das Ackerland 

Traditionell wurde das Ackerland in drei Kategorien von Feldern unterteilt - das Sommer-, Winter- und das Brachfeld. Diese Form der Feldbestellung wird auch als Dreifelderwirtschaft bezeichnet. Der Ursprung liegt dabei in der Geschichte - einst gab es kaum Möglichkeiten die Bodengüte zu beeinflussen, da keine künstlichen Düngemittel zur Verfügung standen. Somit mussten die Felder für eine gewisse Zeit als Brache liegen bleiben, damit sich der Boden erholen konnte und sich wichtige Nährstoffe nachbilden konnten. 

Mit der Dreifelderwirtschaft ging allerdings noch viel mehr einher. So mussten die einzelnen Felder nach dem sogenannten Pflugrecht bestellt werden. Für die Gewanne wurde grundsätzlich gemeinschaftlich bestimm welche Früchte gesägt wurden. Eine andere Form der Nutzung war dem einzelnen nicht gestattet. 


Die Anlage der Felder in den Gewannen unterlag recht einfachen Grundsätzen. Sie folgte im Prinzip aus der Bewirtschaftung - beim Pflügen etwa brauchte ein Pferdegespann einen gewissen Spielraum, um zu wenden. Dies wiederum hatte Auswirkungen auf die Breite der einzelnen Felder in den Gewannen. Bei der Aufteilung der Gewanne im Zuge der Verkoppelung blieben unregelmäßige Stücke über, da die einstigen Äcker vormals oft rundliche Formen besaßen. Diese Stücke wurden als sogenannte "Gehren" bezeichnet. 

Von Bedeutung war ebenfalls der Bereich den der Pflug zum Wenden benötigte - die sogenannte Vorwende. Erst als die Bewirtschaftung mittels moderner Maschinen einsetzte gerieten diese Bezeichnungen nach und nach in Vergessenheit. Einst stellten sie jedoch nicht nur wichtige Teile der Feldflur dar, sondern verkörperten darüber hinaus rechtliche Ansprüche des jeweiligen Eigentümers. 

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Wegerecht zu nennen. Traditionell war es üblich fremde Felder zu überschreiten, um zum eigenen Land zu gelangen. Dies führte freilich nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten und gerichtlichen Streitigkeiten, was Unterlagen aus der Zeit vor der Verkoppelung belegen. Mit derselben wurde ebenfalls das Wegerecht angepasst und im Wesentlichen in die bis heute übliche Form gebracht. So wurde darauf geachtet, dass alle Felder durch Zuwegungen erreicht werden konnten.  

In alten Darstellungen lässt sich die Bewirtschaftung des traditionellen Ackers mit Pferd und Pflug noch nachvollziehen. Die Vorwenden (bzw. Vorenden) waren dabei notwendige Bestandteile, die der Bestellung des Ackers dienten. 


Bild: Bewirtschaftung des Ackers früher.  
Quelle: Dieckmann C., Unser Acker S. 89, Berlin 1940. 


Wie bereits ausgeführt unterlag die Bewirtschaftung der einzelnen Felder dem Flurzwang. Das bedeutete, dass innerhalb der Dorfgemeinschaft über die Wirtschaftszeit und die Wirtschaftsform entschieden wurde. Wegen der Gemengelage war die gemeinschaftlich einheitliche Bewirtschaftung der Felder innerhalb der Gewanne notwendig - es hätte kaum einen Sinn ergeben ein 6m breites Feld mit Roggen und ein daneben befindliches 4m breites  Feld mit Kartoffeln zu bestellen. der Flurzwang bewirkte somit eine einheitliche Bestellung der Felder. 


Die Brache

Ein Drittel des Ackerlandes blieb zur Erholung der Böden ungenutzt (Dreifelderwirtschaft). Aufgrund fehlender Düngemittel war es nicht möglich eine durchgehende Nutzung des Ackerlandes zu vollziehen - dies hätte langfristig zu einer massiven Verschlechterung des Ernteertrages geführt. Allerdings blieb die Brache nicht gänzlich ungenutzt - mit dem beginnenden 18. Jahrhundert wurden bereits Hackfrüchte und andere Sonderkulturen auf der Brach angebaut. Schon seit dem 15. Jahrhundert wurden Brachflächen für den Anbau von Flachs genutzt - also einem Rohstoff der von erheblicher Bedeutung für das dörfliche Leben war. 


Die Wiesen

Anhand der Wiesen wird die Gebundenheit der einstigen Bauern recht deutlich. Die Wiesen gehörten traditionell nicht zum Ackerland und aufgrund des Flurzwangs war der einzelne Bauer nicht berechtigt Ackerland in Wiesen umzuwandeln, um seine Viehwirtschaft auszudehnen. Hätte er solches getan, so hätte er sich einen größeren Teil an der Gemeindeberechtigung genommen, als ihm zustand. Wirtschaftlich war der einzelne also stark an die Entscheidungen der Dorfgemeinschaft gebunden. 


In Flurkarten finden sich die Wiesen oftmals explizit als solche bezeichnet. Wiesen wurden   dort angelegt wo die natürlichen Gegebenheiten keine Beackerung zuließen. Der Anteil des Einzelnen an den Wiesen der Dorfgemeinschaft bemaß sich nach der Ausdehnung der Viehhaltung. Somit erhielt jedes Mitglied der Dorfgemeinschaft seinen Anteil an den Wiesen danach wie die Überwinterungsmöglichkeiten seines Viehbestandes ausgestaltet waren. 


Bild: Die sogenannten Dreckwiesen bei Ahnsbeck. 
Quelle: Verkopplungskarte Ahnsbeck. 


Ursprünglich wurden die Anteile an den Wiesen ebenso verlost, wie die Anteile an den Gewannen. Allerdings hielt sich dieses Verfahren bei den Wiesen länger als bei den Ackerstücken. 

Grundsätzlich wurde zwischen einschürigen und zweischürigen Wiesen unterschieden. Zweischürige Wiesen lieferten einen zweiten Heuschnitt - den sogenannten "Grummet" bzw. heute auch Gramm genannt. Traditionell wurde der Ertrag eines Morgens Wiesenland mit vier Fudern Heu bemessen. Damit wird deutlich - die Wiesen dienten einst nicht, um darauf Vieh zu weiden, sondern um die Heuernte zu gewährleisten. Das Heu wurde im Sommer eingebracht und zur Fütterung der Tiere für den Winter gelagert. 

Im Landkreis Celle existierte einst ein sogenannter "Heuweg", der von Ahnsbeck über Eschede bis nach Rebberlah reichte. Die Erträge der fruchtbaren Allerdreckwiesen wurden auf diesem Weg in solche Gegenden des Landkreises gebracht, die nur über wenige Wiesen verfügten. 


Die Änger

Mit der Verkoppelung verschwanden die Änger fast vollständig aus dem Landschaftsbild. Sie waren einst fester Bestandteil der Feldmark und ein wichtiges wirtschaftliches, wie auch soziales Merkmal der alten Dörfer. 

Unter Ängern verstand man steinige und sumpfige Stellen, die sich nur zur Viehweide eigneten. Als solche zählten die Änger zur Aalende des Dorfes - jeder, ob arm oder reich, besaß das Recht sein Vieh auf die Änger zu stellen. Da keine sonstige Nutzung stattfand, waren die Änger traditionell recht naturbelassen. Hier wuchsen wilde Kräuter, Weiß- und Schwarzdorn, Holunder und vereinzelte Bäume. Diese konnten sich oft recht gut entfalten und so wuchsen in der Nähe der Dörfer häufig die stattlichsten Bäume auf den Ängerflächen. 

Die Zuwegungen zu den Ängern wurden meist als "Triften" bezeichnet. Auf diesen Wegen wurde also das Vieh zur Weide getrieben. Noch heute findet sich der Straßenname "Trift" recht häufig. 

Bild: So sahen einstige Änger aus. 
Quelle: H. Altmann. 


Die Viehweiden

Zur Weisung des Viehs gab es unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen konnte es auf die abgeernteten Felder getrieben werden. Gemäß der Beschlüsse der Dorfversammlung wurde festgelegt wann die Felder zur Beweidung freigegeben wurden. Die Stoppelweide war somit ein klassischer Bestandteil der Aalende und stand jedem Dorfbewohner grundsätzlich zu. 

Zweitens konnte die Brache in entsprechendem Umfang beweidet werden. Drittens wurden die Änger als Weideland genutzt und viertens die sogenannten Waldweiden. Die Beweidung der einzelnen Flächen geschah in Form von Herden, also je nach Art des Viehs. Nicht selten wurden dabei die Bestände der einzelnen Höfe zu größeren Herden zusammengefasst und einheitlich auf die Weide geführt. Im sogenannten Huderecht waren die Einzelheiten festgelegt (Hude = von "Hüten"). 

Es gab genaue Zeitpläne wann welches Vieh auf die Weide geführt werden durfte. So existierte beispielsweise die Vorhude für Pferde und die Nachhude für Schafe. Einst besaßen unter Umständen Fremde ebenfalls das recht ihr Vieh auf die Weideflächen eines Dorfes zu stellen. Teilten sich Bauern unterschiedlicher Dörfer die Weiderechte einer Fläche, sprach man allgemeinhin von der sogenannten "Koppelhude". 

Nicht selten durften nur bestimmte Arten Vieh auf die Flächen geführt werden. So kann es sein, dass einem noch heute die Flurnamen "Schafweide" oder Gänsekoppel" begegnen. Sie sind die letzten Zeugnisse von den einstigen Weideberechtigungen an diesen Flächen. Mit der Beweidung einhergehend lässt sich festhalten, dass die Anzahl der Tiere auf dem Hof unmittelbar von der Ernährung der Tiere abhing. So konnte kein Bauer mehr Tiere halten, als ihm Weideberechtigungen zustanden und es waren ihm so viele Weideberechtigungen zugeteilt, wie er benötigte um seinen Viehbestand zu ernähren. Letztlich war der wirtschaftlichen Entfaltung des Einzelnen damit bereits strikte Grenzen aufgezeigt. 

Eine besondere Stellung nahm seit jeher die Schafhaltung ein. Schafe durften grundsätzlich nur auf eigenem Grund und Boden gehalten werden, also auf solchen Flächen, die nicht mit Weiderechten der Allgemeinheit belegt waren. Im Rahmen der Schäfereigerechtigkeit war es allerdings möglich Schafe auf allen gemeinfreien Flächen zu weiden. Dazu musste der jeweilige Bauer allerdings einen Vertrag geschlossen haben. Oft wurde die Schäfereigerechtigkeit auch im Zuge der Dorfversammlung beschlossen und stand nur denjenigen zu, die einen Rechtstitel darüber besaßen. 

Traditionell war es der Schäfer, der die Schafe des Dorfes auf die entsprechenden Weideflächen der Aalende trieb. Heute kennen wir das klassische Bild von Schafherden in der Heide meist nur noch aus den Geschichtsbüchern. Die großen Schafherden sind verschwunden und mit ihnen letztlich auch beinahe der Berufsstand der Schäfer. Diese übten ihren Beruf einst sozusagen als Dienstleistung aus und kümmerten sich darum, dass die Schafherden auf die Weidegründe gelangten. Im Zuge der Verkoppelung wurden allerdings die Gemeinheiten und damit die Almendeflächen aufgeteilt. Somit entfiel vielerorts die Möglichkeit Schafe auf Gemeindebesitz kostenlos zu weiden. 


Bild: Schäfer in der Heide. 
Quelle: Heideführer durch die Südheide. 


Mit dem Verschwinden der Schafherden veränderte sich das Landschaftsbild im Zuge der Verkoppelung radikal. Zuvor hatten riesige Viehherden die Heideflächen beweidet - nun konnten sich Gräser, Büsche und Bäume ausbreiten, da keine Beweidung mehr stattfand. Die Besitzer hatten überdies nur selten ein Interesse am romantischen Bild ausgedehnter Heideflächen. Oft wurden stattdessen schnell wachsende Kiefernwälder angepflanzt, die heute das Landschaftsbild der Südheide prägen. 

Heute finden sich ausgedehnte Heideflächen nur noch dort wo der Mensch die bewusst schützt und pflegt. Während die Heide einst als unwertes Land betrachtet wurde - und als Ausdruck ihrer geringen Wertigkeit kostenlos beweidet werden durfte - stellt die Lüneburger Heide heute ein beliebtes Ausflugsziel dar. 

Bild: Heide bei Oberohe.  
Quelle: H. Altmann. 


Die Verkopplung macht deutlich wie stark politische Entscheidungen ihren Einfluss auf die Raumnutzung entfalten können und sich damit einhergehend das ganze Landschaftsbild wandeln kann. Eine entsprechende Karte der Landeskreditanstalt Niedersachsen aus dem Jahr 1934 verdeutlicht das Problem anschaulich. Während zum Ende des 18. Jahrhunderts noch weite Landstriche Niedersachsens mit Heideflächen versehen waren, sind es im beginnenden 20. Jahrhundert nur noch ein Bruchteil an der gesamten Fläche des Bundeslandes. 

 Bild: Niedersachsen Ende des 18 Jh. Grün: Wald. Pink: Heide. Orange: Moor. 
Quelle: Niedersächsische Landeskreditanstalt 1934. 


Bild: Niedersachsen Ende des 18 Jh. Grün: Wald. Pink: Heide. Orange: Moor. 
Quelle: Niedersächsische Landeskreditanstalt 1934. 


Die Heideflächen wichen im Zeitablauf immer stärker landwirtschaftlich nutzbaren Ackerflächen. Neue Entwicklungen, wie Bewässerungsanlagen, Düngemittel und das Tiefpflügen sorgten dafür, dass sich das Landschaftsbild nachhaltig wandelte. 



Der Wald

Aus der traditionellen Feldmark des Dorfes ist der Wald nicht wegzudenken. Er ist seit jeher ein wichtiger Bestandteil, der sich in seiner Nutzung und rechtlichen Stellung von den sonstigen Besitzverhältnissen abgrenzt. Schon der Pflanzenbewuchs trennt den Wald deutlich vom Acker-, Siedlungs- und sonstigem Land des Dorfes ab. Die Rechte am Wald haben sich im Laufe der Zeit recht stark gewandelt. 

In frühester Zeit gab es ausreichend Wald - er gehörte jedermann und keinem einzelnen. Es stand damit jedem frei Holz zu schlagen und sein Vieh zur Weide in den Wald zu treiben. Oft bildeten ausgedehnte Waldgebiete die Grenze zwischen Grafschaften, Gauen oder Gemeinden und Dörfern. So tauchen Wälder bereits im Mittelalter in den Grenzbeschreibungen der Diözesen auf. Beispielsweise werden der sogenannte Volksweg (Dietweg) und der Ekkrikesweg in der Beschreibung der Hildesheimer Diözese unmittelbar durch die ausgedehnten Waldgebiete nördlich Celles beschrieben. 

Der Wert des Waldes war indes recht gering, da es ihn in ausreichendem Maße gab. Seit jeher folgte der Wert des Waldes allerdings nicht vom Holz her sondern von der Möglichkeit Vieh zur Weide in den Wald zu treiben, sowie der Jagd. Letztere war dem Adel vorbehalten, weswegen Wälder meist ohnehin zu herrschaftlichem Besitz zugehörig waren. 

Die Möglichkeit zur Viehweide war für die Bauern jedoch außerordentlich wichtig, denn so konnte eine gewisse Unabhängigkeit von Missernten und Überschwemmungen erreicht werden. Daher besaßen die Dörfer traditionell das Recht den Wald zur Weisung des Viehs zu nutzen. Vermutlich entstanden die Berechtigungen der Dörfer am Wald aus Gewohnheitsrecht - sie führten jedoch auch in späterer Zeit - bis in die beginnende Neuzeit - dazu, dass einzelne Dörfer Rechte am Wald erhielten. 


Bild: Waldweide in einem alten Eichenhain.
Quelle: Kremser, W. Niedersächsische Forstgeschichte, Rothenburg (Wümme) 1990. 


Grundsätzlich war es dem jeweiligen Herren - einem Adeligen oder Kirchenherrn - vorbehalten die Waldrechte zu vergeben. Ohne Erlaubnis konnte der Bauer daher keine Eichelmast betreiben bzw. sein Vieh zur Weide in den Wald treiben. Auch das schlagen von Holz wurde im Fortgang der Geschichte immer stärker von der herrschaftlichen Zustimmung abhängig. Wohl durften die Bauern Fallholz sammeln - das Schlagen von Bäumen oblag allerdings einer Genehmigung. 

Noch heute finden sich Wälder, die als sogenannte "Interessentenforsten" bezeichnet werden. Diese früher als "gemeine Holzungen" bezeichneten Wälder gehörten zur Gemeinheit eines Dorfes - allerdings oblagen die forstwirtschaftlichen Entscheidungen einem (adeligen) Herren, der alle Maßnahmen für die Berechtigten (=Interessenten) bestimmen konnte. Die Interessenten waren demnach die Bedarfsberechtigten des Waldes. 

Die Waldnutzung veränderte sich im Laufe der Geschichte und ebenso die Rechte am Waldbesitz. Über den Gemeinbeseitz gelangten Waldflächen nach und nach in den privaten Besitz einzelner Höfe. Allerdings bestehen regionale Unterschiede, je nachdem wie stark die Abhängigkeiten von Adeligen und Kirchen waren. Dementsprechend ließe sich über die historische Waldnutzung noch vieles mehr niederschreiben. 


Die Gewässer

Traditionell gehören Gewässer nicht einer einzelnen Gemeinde oder sind einem einzelnen Hof zugehörig. Ausnahmen mögen sehr kleine Bachläufe bilden, die als Quelle auf dem Grundbesitz eines Bauern entspringen. Die großen Flüsse zählen seit jeher zu dem Besitz des Staates. Mit ihnen verbunden sind unterschiedliche Rechte, wie etwa das Recht zur Fischerei, zur Schifffahrt oder die Berechtigungen Wassermühlen zu betreiben. Auch die Entnahme von Wasser zu Bewässerungszwecken zählt zu jenen Rechten, die einst nicht von den Gemeinden und Dörfern eigenmächtig beschlossen werden konnten. 


Fazit


Es ist festzuhalten, dass die rechtlichen und politischen Gegebenheiten immer auch einen direkten Einfluss auf die Besitzverhältnisse der Bevölkerung entfaltet haben. Vor der Verkoppelung bestanden noch viele traditionelle- und durch Gewohnheitsrecht geprägte Besitzverhältnisse. Im Dorf und in der Feldmark spiegelten sich die sozialen Verhältnisse der Dorfgemeinschaft wieder. Heute sind diese fast überall verschwunden - lediglich alte Flurnamen deuten noch auf jene Zeiten hin. 

Es ist unmöglich die Entstehung und Entwicklung unserer Kulturlandschaft zu verstehen, ohne die Grundlagen der historischen Besitzverhältnisse nachzuvollziehen. Die Fortentwicklung der Dörfer ging nicht willkürlich vonstatten, sondern folgte grundsätzlich historisch belegbaren Entwicklungsstufen. Noch heute lassen sich diese anhand alter Karten und beobachtbarer Flurmarkierungen nachvollziehen. Allerdings geriet im Laufe der Zeit Vieles in Vergessenheit und so stehen nachfolgende Generationen oftmals hilflos da, wenn es um die Erschließung der örtlichen Entwicklungsgeschichte geht. 


H. Altmann


Montag, 21. September 2015

Einmarsch der Amerikaner in den Raum Celle - Teil 1



Als die ersten US Soldaten im April 1945 in den Raum Celle kamen war der Zweite Weltkrieg bereits entschieden. Trotzdem wurde noch erbittert gekämpft und vielerorts starben noch Menschen. In diesem und den folgenden Beiträgen wird der Vormarsch der Amerikaner geschildert. Im ersten Teil steht dabei der 12. April 1945 im Fokus. 


Oft hört oder liest man, dass der Krieg bei uns mit dem Einmarsch der Briten bzw. der Amerikaner endete. Wenn es aber darum geht aus welcher Richtung die alliierten Truppen früher kamen oder wo noch gekämpft wurde, zeigt sich wie wenig vom Kriegsende heute noch bekannt ist. In meinem Buch (Die letzten Kriegstage) habe ich diese Zeit aus verschiedenen Perspektiven untersucht. Gerne möchte ich auch hier im Blog einige Ergebnisse meiner Recherchen vorstellen, die umfasend im Buch verarbeitet wurden. 

So viel vorab: das Buch ist für 31,50€ per E-Mail bestellbar (found-places@live.de) oder bei Edeka-Müller in Wienhausen erhältlich. Ich habe viel Zeit und Arbeit in das Buch investiert. Zudem sind zahlreiche bislang unverarbeitete Quellen (z.B. Militärberichte aus US Archiven) verarbeitet worden. Daher ist das Buch zwar kein Schnäppchen, aber ein qualitativ hochwertiges (Farbe, Hartcover) Werk, welches das Kriegsende in der Region anschaulich darstellt. 

Aber genug der Werbung. Was geschah am 12. April 1945? 

Bild: Vormarsch des 334. US Infanterie Regiments im April 1945. 
Quelle: After Action Report 334. Infanterie Regiment. 


Auf amerikanischer Seite war es im Wesentlichen die 84. US Infanterie Division, die sich ab dem 12. April im Gebiet des Landkreises Celle befand. Dieser Division waren neben ihren Infanterieregimentern diverse Panzerbataillone zugeteilt. Sie hatte bereits an zahlreichen Einsätzen an der Westfront teilgenommen - unter anderem an der Adrennenschlacht. Als die US Soldaten in den Raum Celle kamen, waren sie bereits auf viele Gegebenheiten des Krieges eingestellt. 

In den Zeitschriften des Militärs - den sogenannten "Bulletins" wurde den Soldaten Nützliches über den deutschen Gegner vermittelt. Unter anderem wurden die unterschiedlichen Uniformen des Feindes gezeigt, damit die eigenen Soldaten diese im Kampf besser zuordnen konnten. 

Bild: Uniformen der deutschen Armee. 
Quelle: US Military Bulletin April 1945. 


Die US-Army war im Grunde beim Eintreffen im Raum Celle bestens über die zu erwartende Feindstärke, Aufstellung des Gegners und seine Waffen informiert. Dennoch fürchteten die US Truppen vor allem Widerstands- und Untergrundkämpfer, die nach dem Einmarsch den eigenen Nachschub gefährden könnten. Weiterhin wollte man seitens des US Militärs keinesfalls in deutsche Hinterhalte oder Fallen geraten. Der Krieg war im Grunde entschieden - nun galt es die Verluste möglichst zu begrenzen und keine unnötigen Opfer zu bringen. 

Nicht zuletzt waren die US Truppen auf die Unterstützung durch deutsche Zivilisten angewiesen, um sich vor Ort einen Überblick über die gegnerischen Kräfte zu verschaffen. Im Raum Celle erwartete die US-Army ein vorhersehbares Ziel - die Überquerung der Aller und diverser Nebenflüsse. Dieser Herausforderung galt verstärke Aufmerksamkeit, zumal die Strategie der US Truppen in einem schnellen Vormarsch an die Elbe bestand. Verzögerungen sollten unter allen Umständen vermieden werden. 

So fand folgende Meldung am 12. April 1945 Eingang in den Divisionsbericht der 84. Infanteriedivision. Diese war aus Hannover abgerückt und stand bereits in Burgdorf. 

Bild: Auszug aus einem Verhörbericht der 84. Infanteriedivision. 
Quelle: Divisionsbericht 84. Infanteriedivision vom 12.04.1945. 


Die Aussage des Zivilisten belegt, dass die verfügbaren Brücken im Raum Celle geplant zur Sprengung freigegeben worden sein müssen. Es war somit keine Initiative des Volkssturmes die Brücken zu zerstören, sondern durch entsprechende militärische Befehle vorgesehen. An vielen Stellen, so auch in Müden und Altencelle, wurden die Brücken mit eingesammelten Fliegerbomben der Alliierten vermint. Möglicherweise sollten so die Reserven an deutschen Sprengmitteln geschont werden oder es waren einfach nicht mehr ausreichende Sprengmittel vorhanden. 

Am 12. April 1945 gegen 7:00 Uhr verzeichnet der After Action Report der 84. US Inf. Div. den Auszug der Truppen aus Groß Burgwedel. Im Forst Brand (zwischen Hänigsen, Nienhagen und Wathlingen) wurde eine große Ölproduktion eingenommen. Bei Hänigsen wurde weiterhin ein großes Munitionsdepot durch die US Verbände vereinnahmt. es handelte sich dabei um Teile der Heeresmunitionsanstalt "Waldlager". Weitere Informationen dazu ebenfalls im Buch

Bild: Auszug aus dem After Action Bericht der 84. Inf. Div. 
Quelle: After Action Bericht der 84. Inf. Div. vom 12.04.1945. 


Derweil rückten Teile des 325. Field Artillery Regiments über Nienhagen vor. Sie erreichten am Abend eine Stelle südlich von Bockelskamp - etwa in Höhe der Ziegelei. 


Bild: Auszug aus dem After Action Bericht des 325. FA. 
Quelle: After Action Bericht des 325. FA vom 12.04.1945. 


Die US Truppen gingen innerhalb der Orte äußerst vorsichtig vor. Obgleich in diesen Tagen fast ein Wettrennen zur Elbe einsetzte und es nur wenige Tage dauern sollte, bis die Spitzen der US Army an dieser stehen sollten, mussten Verluste um jeden Preis begrenzt werden. Eine Grafik im Intellegence Bulletin des Monats Februar verdeutlichte die befürchteten Hinterhaltstaktiken der deutschen Wehrmacht. 

Bild: Deutsche Hinterhalte. 
Quelle: Intellegence Bulletin US Army, Februar 1945. 


Das 1. Bat. des 334. US Inf. Reg. ging am Vormittag des 12. April auf den Ort Wathlingen vor. Gegen 10:45 traf es auf eine deutsche Straßensperre, welche sich in etwa in Höhe der Wathlinger Kolonie befunden haben müsste. Ein US Panzer wurde getroffen und brannte aus. Der entsprechende After Action Report gibt Aufschluss darüber. 


Bild: Auszug aus dem After Action Bericht des 334. US Inf. Reg. 
Quelle: After Action Bericht des 334. US Inf. Reg.


Diverse Quellen berichten von einem deutschen Gegenangriff. Sollte es einen solchen gegeben haben, bestand dieser vermutlich nur aus leichter Artillerie und Maschinengewehren. Eine ausgebaute deutsche Verteidigung war nicht installiert worden - die Masse der Wehrmacht war bereits in den vorherigen Tagen über die Fuhse in Richtung Eicklingen / Lachendorf abgerückt. 

Bild: Situation am 12. April südlich von Wathlingen. 
Quelle: Google Earth / War Office Map 1945 / Archiv Altmann. 


Westlich von Wathlingen - aus Richtung Papenhorst - rückten Teile des 333. US Inf. Reg. heran. Die Amerikaner wurden allerdings durch Mörserbeschuss zunächst gestoppt. 

Bild: Auszug aus dem After Action Bericht des 333. US Inf. Reg. 
Quelle: After Action Bericht des 333. US Inf. Reg.


Woher der Beschuss kam ist bislang nicht ganz klar. Vermutlich war ein deutsches Mörserteam am westlichen Ortsrand von Wathlingen eingesetzt. 


Bild: Mörserteam der Wehrmacht im Einsatz. 
Quelle: German Military Forces, US Army 1945.


Die Mehrzahl der deutschen Verbände hatten sich am 12. April bereits über die Fuhse und die Aller in nordöstliche Richtung abgesetzt. Die Fuhsebrücke in Richtung Eicklingen, etwa in Höhe des Wathlinger Gutes, war gesprengt worden. Für die anrückenden US Truppen stellte dies allerdings kein wirkliches Hindernis dar. Aus dem Ort wurde schnell Material herbeigeschafft und die Brücke notdürftig wieder instand gesetzt. 

Bild: Auszug aus dem After Action Bericht des 334. US Inf. Reg. 
Quelle: After Action Bericht des 334. US Inf. Reg.


Die Fuhse war somit überwunden. Bald darauf erreichten die US Truppen den Ort Eicklingen und wenig später auch Sandlingen und Langlingen. Dazu mehr im Teil 2. 







Mittwoch, 16. September 2015

Der Harkeknecht unter der Allerbrücke


Unter der Allerbrücke bei Schwachhausen lebt angeblich der Harkeknecht. Was hat es mit dieser Legende auf sich? 

Die Allerbrücke in Schwachhausen kennen sicher viele. Momentan wird sie aufgrund der Straßensperrung in Richtung Langlingen besonders stark genutzt. Die Brücke überlebte den  Zweiten Weltkrieg unbeschadet und ist ein markantes Wahrzeichen für den kleinen Ort. 

Nur wenigen dürfte allerdings eine der Legenden um die Allerbrücke bekannt sein. Die Älteren erzählten sie noch - den Jüngeren dürfte die Geschichte fremd sein. 

Bild: Allerbrücke in Schwachhausen heute. 
Quelle: H. Altmann. 


Es war ein sonniger Tag als ein Mädchen aus Schwachhausen alleine über die Brücke schlenderte. An einer Hand trug sie einen schönen Fingerring. Im Gehen ließ sie die Hand über das Geländer gleiten - der Ring klackerte über die Längsstreben des stählernen Brückengeländers. Mit einem Mal war der Ring verschwunden. 

Zuhause angekommen berichtete das Mädchen ihrer Großmutter von dem Vorfall. Diese hatte sogleich eine Erklärung für das Verschwinden des Rings parat: der Harkeknecht hat den Ring geholt. 

Der Harkeknecht soll im Mittelpfeiler der alten Brücke hausen. Wenn er es schafft soll er sich angeblich Dinge von der Brücke holen, die er mit in die Tiefe nimmt und die er niemals wieder herausgibt. 

Bild: Bau der Allerbrücke in Schwachhausen im Sommer 1931. 
Quelle: H. Altmann. 


Die Allerbrücke in Schwachhausen wurde Anfang der Dreißiger Jahre errichtet. Schwere Maschinen und Kräne kamen bei den Baumaßnahmen zum Einsatz. Die Stahlträger wurden mit der Bahn zum Offeneres Bahnhof transportiert und von dort auf Pferdefuhrwerken zur Baustelle nach Schwachhausen gebracht. 

Schon von Alters her gibt es eine Allerbrücke in Schwachhausen. So ist hier bereits auf der Kurhannoverschen Landesaufnahme aus dem Jahr 1780 eine Brücke eingezeichnet. Angeblich sollen hier auch französische Truppen den Fluss während des Siebenjährigen Krieges überquert haben. Die Geschichte der Allerbrücke reicht aber noch viel weiter zurück - bereits im Mittelalter dürfte hier eine Flussquerung existiert haben, die von Händlern genutzt wurde, welche auf dem Celler Markt ihre Waren anbieten wollten. 

Bild: Alte Allerbrücke in Schwachhausen vor 1931. 
Quelle: H. Altmann. 


Im Jahr 1931 wurde die frühere Holzbrücke schließlich durch eine solide Stahlkonstruktion ersetzt, die auch den Zweiten Weltkrieg überstand und bis heute existiert. Es handelt sich bei der Schwachhäuser Allerbrücke also um einen sehr geschichtsträchtigen Ort, der sowohl Höhen als auch Tiefen erlebt haben muss. 

Hinweise was es mit dem Harkeknecht auf sich haben könnte, finden sich jedoch wenige. Es scheint eine Legende zu sein, die vermutlich nicht viel älter ist als die jetzige Allerbrücke. Die Bezeichnung "Harkeknecht" bezieht sich dabei wohl auf das Bild der Knechte und Mägde während der Heu- und Strohernte - also ein gängiges und gut vorstellbares Bild. 

Bild: Magd und Knecht in traditioneller Tracht zur Heuernte. 
Quelle: Archiv H. Altmann. 


Die Knechte trugen einst lange Sensen und Harken mit großen langen Zinken, um Heu zu Mähen. Sicherlich würde sich eine solche Harke auch bestens eignen, um Ringe von Finger zu stibitzen... 

Aber die Legende ist auch für andere Orte überliefert. Der sogenannte "Hakemann" war früher scheinbar ein Wesen, das in ganz Niedersachsen sein Unwesen trieb. So ist diese Geschichte bereits um 1855 in einer bekannten Märchen-Sammlung überliefert. Der "Hakemann" soll der Sage nach unvorsichtige Kinder ins Tiefe Wasser gezogen haben...

Bild: Der Hakemann. 
Quelle: Sagen und Märchen - aus dem Munde des Volkes gesammelt, G. Schambach, W. Müller, Göttingen 1855. 




Der Hintergrund der Legende ist sicherlich recht einfach. Die Aller war früher ein gefährlicher Strom. Aufgrund der vielen Mäander und Biegungen gab es zahlreiche Strudel - sogenannte "Drehkuhlen". Diese konnten ziemlich tief werden (vermutlich über 10m). Geriet man in solche Strudel gab es kaum ein Entrinnen. Im Bereich der Allerbrücke ist das Baden noch heute gefährlich, obwohl der Fluss längst durch einige Begradigungen gezähmt wurde. Hier stehen immer noch die alten Eichenpfeiler kurz untere er Wasseroberfläche, die einst die alte Allerbrücke und deren Eisbrecher trugen. 

Es liegt auf der Hand, dass die alten Leute im Ort Kinder davon abhalten wollten den Fluss zu unterschätzen und darin baden zu gehen. Ein Ungeheuer unter der Brücke scheint doch bestens geeignet um genau dies zu erreichen. 


H. Altmann